Die Flößerei wurde in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen

Bundesweites Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes erstellt im Rahmen der nationalen Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes (2003)

Die 32. Generalkonferenz der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (im Weiteren UNESCO genannt) hat im Oktober 2003 das Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beschlossen. Dieses sieht in Artikel 11 und 12 vor, dass von den Vertragsstaaten nationale Verzeichnisse des immateriellen Kulturerbes in ihrem Staatsgebiet zu erstellen sind, welche regelmäßige aktualisiert werden sollen. Mit dem Beitritt zu diesem UNESCO Übereinkommen im Juli 2013 hat Deutschland diese Verpflichtung übernommen. Zur Umsetzung dieser Verpflichtung erstellt Deutschland das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes unter Beteiligung mehrerer staatlicher Stellen und der Deutschen UNESCO-Kommission (im Weiteren DUK genannt). Das erste Bewerbungs- und Aufnahmeverfahren für das Verzeichnis lief von Mai 2013 bis Dezember 2014. Das bundesweite Verzeichnis wird von deutschen Stellen im Rahmen der nationalen Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes erstellt.

Das Expertenkomitee würdigt den Vorschlag der „Flößerei“ als gesellschaftliche und regionale Wissenstradition, die über praktische wie theoretische Erfahrungen vermittelt wird, ländliche mit städtischen Wirtschaftsbereichen verbindet und durch theoretische wie freizeitliche Betätigungs- und Erlebnisformen lebendig gehalten wird. (Auszug vom Brief vom Expertenkomitee an die deutsche Flößerveinigung vom 12.12.2014)

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